pdfPA VÖZ Stellungnahme zu Greenpeace-Bericht204.98 KB

Zum heutigen Bericht über eine Studie von Greenpeace über die Abfallverwertung in der Zementindustrie wies die Vereinigung der Österreichischen Zementindustrie (VÖZ) heute in einer Aussendung darauf hin, dass es sich hier primär um eine quantitative Auswertung der Verwertung von Abfällen handle und "dies sei keine ausreichende Grundlage, um ein Urteil abzugeben. Hier fehlt es an intensiver Recherche", meinte der Geschäftsführer des VÖZ, DI Sebastian Spaun, der aber gleichzeitig hervorhob, "den Dialog mit Greenpeace über Lösungsansätze fortsetzen zu wollen." Der von der Zementindustrie forcierte qualitativer Ansatz würde sich damit auseinandersetzen, "welche Qualität die jeweiligen Einsatzstoffe aufweisen müssen, welche Anforderungen an Probenahme und Analyse zu stellen sind und wie die konkreten Bedingungen ihres Einsatzes (Einsatzort, Temperatur und Mengen) auszusehen haben", sagte Spaun. 

Österreichische Zementindustrie unterliegt strengen Regeln

Weiters verwies Spaun darauf, dass  im Zementwerk in der Regel nicht mehr als 10-20 Abfälle eingesetzt werden. Demgegenüber regle der österreichische Gesetzgeber sehr detailliert die Bezeichnung der Abfälle. Jeder muss anhand seiner spezifischen Eigenschaften einer konkreten Abfallart zugeordnet werden, woraus sich eine umfassende, ca. 1.500 Abfallarten beinhaltende Liste, bei welcher z.B. Holz gleich auf 39 Abfallarten aufgesplittet wird, ergibt. "Und nur wenn man aber über die Genehmigungen für die richtige Abfallart verfügt, kann man diesen Stoff – wenn er am Markt erhältlich ist – auch tatsächlich einsetzen", schloss Spaun. 

Spaun führte weiters aus, dass es für die – von Greenpeace  im Hinblick auf die Einsparung von CO2-Emissionen begrüßte – Verwertung von Abfällen insgesamt drei Qualitätschecks für die Zementindustrie gibt:

  • Im ersten Schritt prüft die Behörde, ob der Anlagenbetreiber die fachlichen Kenntnisse und gebotene Verlässlichkeit aufweist. Das ist die angesprochene Sammler- und Behandlererlaubnis, die für sich alleine noch nicht zum Abfalleinsatz berechtigt.
  • In einem nächsten Schritt prüft die Behörde, ob das Zementwerk überhaupt für die Verwertung der Abfälle geeignet ist. Es geht hier um fortschrittliche Anlagenstandards und den Schutz der Nachbarn.
  • In einem dritten Schritt sind qualitative Standards festzulegen. Dabei ist zu beurteilen, welche Qualität die jeweiligen Einsatzstoffe aufweisen müssen, welche Anforderungen an Probenahme und Analyse zu stellen sind und wie die konkreten Bedingungen ihres Einsatzes (Einsatzort, Temperatur und Mengen) auszusehen haben.

"Greenpeace setzt sich primär mit dem hier aufgezeigten ersten Schritt auseinander und verweist dann eher kursorisch auf die zusätzlich gebotene Anlagengenehmigung und die gebotenen inhaltlichen Qualitätsstandards. Das ist aus unserer Sicht etwas zu kurz gegriffen", sagte Spaun.

VÖZ begrüßt Lösungsansatz von Greenpeace und hebt Umsetzung hervor

"Greenpeace zeigt  aber auch einen Lösungsansatz auf, dem wir sehr positiv gegenüberstehen", sagte Spaun weiter. Die Forderung nach einer  Ergänzung der Genehmigung von Abfallarten danach, welche Qualität die jeweiligen Einsatzstoffe aufweisen müssen, welche Anforderungen an Probenahme und Analyse zu stellen sind und wie die konkreten Bedingungen ihres Einsatzes (Einsatzort, Temperatur und Mengen) auszusehen haben, "entspricht genau dem, was von der österreichischen Zementindustrie bereits auf freiwilliger Basis umgesetzt wurde", so Spaun.

Rückfragehinweise:

Dipl.-Ing. Sebastian Spaun
Tel.:    + 43 1 714 66 81 51
Fax.:   + 43 1 714 66 81 66
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