Vereinigung der Österreichischen Zementindustrie 

Hautschutz-Info

Literatur Recherche

Betonkreativ

Concrete Student Trophy

Forschungsinstitut der VÖZ (VÖZFI)
Betonmarketing Österreich



Service Center






Betonherstellung auf Kleinbaustellen

Wer ein Haus baut, braucht Beton!

Für tragfähige Fundamente, Balken und Decken, für Wände und für andere Bauteile, die dem Erdreich und der Feuchtigkeit standhalten müssen, ist Beton ein unverzichtbarer, seit langem bewährter Baustoff.

Guter und dauerhafter Beton kann auch auf der kleinen Baustelle hergestellt werden. Betontechnologie Betontechnologie (892.15 KB)

Der Ratgeber Betonherstellung auf Kleinbaustellen Betonherstellung auf Kleinbaustellen (545.27 KB)  gibt Hinweise zur sicheren Herstellung von Beton jener Festigkeitsklassen, wie sie bei einfacheren Bauten, z.B. für Fundamente, Kellerwände, Mantelbetonwände usw. aber auch von Stahlbeton für Säulen, Stürze, Roste, Unterzüge, Decken und Stiegen im Allgemeinen ausreichen.

 

haut.jpg
Wie Sie sich bei der Arbeit mit Zement und Beton richtig schützen.

 "Schauplatz - Bauplatz" (1.45 MB)

Was bedeutet Hautschutz am Bau?

Unter Hautschutz versteht man das Schützen von unbedeckten Hautpartien der arbeitenden Person mit Handschuhen, Schutzbrille und Sicherheitsschuhen sowie die richtige Reinigung und Pflege vor und nach der Arbeit mit Zement und Beton.

Ich bin privater Häuslbauer. Muss ich meine Haut auch schützen, wenn ich nur über einen gewissen Zeitraum am Bau arbeite und das nicht beruflich mache?

Ja. Denn es ist wichtig, sich immer dann zu schützen, wenn man Kontakt mit den unterschiedlichsten Baustoffen wie auch Zement und Beton hat. Auch Häuslbauer verarbeiten Estrich, Kleber, Mörtel und Beton, doch wenige bedenken, dass Bauarbeiten bei unsachgemäßer Ausführung ein gesundheitliches Risiko darstellen können. Am meisten gefährdet sind dabei Haut und Augen. Wir raten allen Heimwerkern und Profis, sich fachgerecht zu schützen. Doch zu Schäden muss es erst gar nicht kommen: Richtiger Schutz sowie richtige Reinigung und Pflege verhindern Hautprobleme nachhaltig!

[mehr ...]

 

Chromatreduktion im Zement

Am 17. Jänner 2005 trat eine neue EU-Richtlinie in Kraft, die vorschreibt, wie hoch künftig der Chromatgehalt im Zement sein darf. Mit dieser Maßnahme soll langfristig das Auftreten chromatbedingter Hauterkrankungen („Maurerkrätze") zurückgedrängt werden. Zement und zementhaltige Zubereitungen dürfen demnach ab diesem Zeitpunkt nur mehr dann verkauft und verwendet werden, wenn ihr Gehalt an löslichem Chrom VI nicht mehr als 0,0002 Prozent (2 ppm) der Trockenmasse beträgt. Das gilt auch für Zement, der aus anderen Ländern in die EU eingeführt wird.

Da die Wirkung der beigemengten Reduktionsmittel mit der Zeit nachlässt, bekommt Zement künftig ein „Ablaufdatum". Bei losem Zement wird die Wirksamkeit des Reduktionsmittel einen Monat, bei Sackware drei Monate garantiert. Zement, dessen Ablaufdatum überschritten ist, kann einen höheren Gehalt als 2 ppm an löslichem Chrom VI enthalten.

Es ist daher für Händler, Endverbraucher und Betonhersteller besonders wichtig, künftig auf Produktbeschreibung und Ablaufdatum zu achten. Kunden und Anwender können sich künftig sehr leicht von der Einhaltung der EU-Richtlinie hinsichtlich des chromatarmen Zements überzeugen: Die erforderliche Produktinformation wird bei losem Zement in Form eines Beiblatts (Lieferschein), bei Sackware direkt auf der Verpackung als Seitenaufdruck zu finden sein. Auf die Arbeitnehmerschutzvorschriften hat die Umstellung auf chromatarmen Zement keinen Einfluss. Bei der Verarbeitung von chromatarmen Zement sind wie bisher Vorschriften wie zum Beispiel Haut- und Augenschutz unverändert einzuhalten.

Auf jeder Zementverpackung sind Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge angebracht. Nach Überschreitung des Ablaufdatums ist jeder Hautkontakt zu vermeiden.

 

» print