Straßenbeton - Verkehrsfreigabe bei winterlichen Bedingungen | |||||||||||||||||||||||||
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(Auftrag BMVIT) Bei Betonierungsarbeiten in der Übergangszeit (Herbst) kann der Beton (Straßenbeton gemäß RVS 8S.06.32) aufgrund starken Temperaturabfalls schon in jungem Alter Frost und dem Winterdienst mit Taumitteleinsatz ausgesetzt werden. Insbesondere durch den frühen Einsatz von Taumittel kann der Beton geschädigt werden. Es ist daher notwendig, die erforderliche Mindestdauer der Nachbehandlung und den Zeitpunkt, ab wann die Einwirkung von Tausalz keine Schädigung des Betons mehr verursacht, festzulegen. Zu klären war auch, ob die verschiedenen Oberbetone (konventionell mit GK 22, Waschbetonoberfläche mit GK 8 bzw. GK 11) auf einen frühzeitigen Winterdienst gleich reagieren. | |||||||||||||||||||||||||
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Verkehrsfreigabe
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