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Straßenbeton - Verkehrsfreigabe bei winterlichen Bedingungen 

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(Auftrag BMVIT)

Bei Betonierungsarbeiten in der Übergangszeit (Herbst) kann der Beton (Straßenbeton gemäß RVS 8S.06.32) aufgrund starken Temperaturabfalls schon in jungem Alter Frost und dem Winterdienst mit Taumitteleinsatz ausgesetzt werden. Insbesondere durch den frühen Einsatz von Taumittel kann der Beton geschädigt werden. Es ist daher notwendig, die erforderliche Mindestdauer der Nachbehandlung und den Zeitpunkt, ab wann die Einwirkung von Tausalz keine Schädigung des Betons mehr verursacht, festzulegen. Zu klären war auch, ob die verschiedenen Oberbetone (konventionell mit GK 22, Waschbetonoberfläche mit GK 8 bzw. GK 11) auf einen frühzeitigen Winterdienst gleich reagieren.

 
 
Erforderliche Schutzzeit vor erstmaliger Taumittelbeaufschlagung


Erforderliche Schutzzeiten bei

Mittlere Lufttemperatur

12 °C

5 °C

Waschbeton GK 8

3 Tage

4 Tage

Waschbeton GK 11

3 Tage

4 Tage

Konv. Straßenoberbeton GK 22

3 Tage

4 Tage

Konv. Straßenoberbeton GK 22, frühhochfest

4 Tage

11 Tage

Waschbeton frühhochfest

4 Tage

11 Tage

Verkehrsfreigabe

  • Waschbeton GK 8, GK11, konventioneller Straßenbeton GK 22
    Gemäß RVS 8S.06.32 kann eine fertig gestellte Betonfahrbahn im allgemeinen (d.h.: normale Erhärtungsbedingungen) 3 Tage nach der Deckenherstellung für den Verkehr freigegeben werden. Bei 5 °C beträgt gemäß Eurocode 2 das wirksame Alter 50 % des tatsächlichen Alters, bei 12°C 75%. Dies bedeutet bei 5 °C eine Verkehrsfreigabe nach 6 Tagen, bei 12 °C nach 4 Tagen.
    Da bei diesen Betonen die Verkehrsfreigabe somit auf Grund der Festigkeitsentwicklung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist als auf Grund der vor der ersten Taumittelbelastung erforderlichen Schutzzeit ist für die Verkehrsfreigabe auch bei sofortiger Taumittelbeaufschlagung erstere maßgebend.
  • Straßenbeton, frühhochfest
    Auf Grund der Festigkeitsentwicklung wäre bei frühhochfestem Straßenbeton auch bei den niedrigen Temperaturen eine Verkehrsfreigabe nach spätestens 2 Tagen möglich. Auf Grund der erforderlichen Schutzzeiten vor erstmaliger Taumittelbeaufschlagung sind hier für die Verkehrsfreigabe Schutzzeiten von 4 Tagen bzw. 11 Tagen erforderlich.
 


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